Presseaussendung zur 14. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums
29. November 2017Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 14. Sitzung am 29. November 2017 seine Empfehlungen zum Systemrelevante Institute-Puffer (OSII-Puffer) und zum Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) diskutiert – beide Puffer blieben unverändert. Zudem wurde die Strategie der Makroprudenziellen Aufsicht in Österreich adaptiert, um den ab 1. Juli 2018 zur Verfügung stehenden Instrumenten nach § 22b BWG Rechnung zu tragen.
Keine Veränderungen bei Höhe des OSII-Puffers für die erfassten Banken
Das FMSG hat die Bedeutung einzelner Banken für das Finanzsystem in Österreich evaluiert und empfohlen, dass sowohl die Höhe des OSII-Puffers als auch die erfassten Banken unverändert bleiben. Der OSII-Puffer erfasst die Banken, deren Fehlfunktion oder Scheitern das Risiko einer Störung im Finanzsystem mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen im Finanzsystem und in der Realwirtschaft nach sich ziehen kann (§ 23c BWG in Verbindung mit § 2 Abs. 41 BWG). Für die Identifizierung der systemrelevanten Institute in Österreich kommt die entsprechende Leitlinie der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Anwendung. Details zu den Ergebnissen finden sich in der Empfehlung.
Empfehlung zu Antizyklischem Kapitalpuffer bleibt bei 0 %
Das FMSG empfiehlt der FMA, den AZKP in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva ab dem 1. April 2018 beizubehalten. Der Hauptindikator (Kredit/BIP-Lücke1) bleibt für alle verwendeten Kreditaggregate negativ und zeigt daher kein exzessives Kreditwachstum an. Die Darstellung der Entwicklung des Hauptindikators findet sich in der Empfehlung.
Strategie wird um neue makroprudenzielle Instrumente erweitert
Das FMSG hat die Strategie der Makroprudenziellen Aufsicht in Österreich evaluiert und hinsichtlich der im Sommer 2017 vom Gesetzgeber beschlossenen Instrumente zur Adressierung systemischer Risiken aus der Fremdkapitalfinanzierung von Immobilien adaptiert. Ab dem 1. Juli 2018 wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) auf Basis einer Empfehlung durch das FMSG die Möglichkeit haben, durch Verordnung Höchstgrenzen für Beleihungsquoten, Schuldenquoten, Schuldendienstquoten und Laufzeiten neu vergebener Immobilienfinanzierungen zu setzen. Darüber hinaus können Kriterien hinsichtlich der Amortisation von neu vergebenen Immobilienkrediten festgelegt werden. Voraussetzung für den Einsatz dieser Instrumente ist die Feststellung systemischer Risiken aus der Immobilienfinanzierung, vor allem infolge von nicht nachhaltigen Immobilienkreditvergabestandards. Die adaptierte Strategie findet sich unter den Veröffentlichungen.
Informationen zum FMSG
Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.
1 Differenz der Kennzahl Kreditvolumen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt und des Trends dieser Kennzahl.