Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), den Systemrisikopuffer gemäß § 23e Bankwesengesetz (BWG) für den gesamten Bankensektor für die Teilrisikoposition bestimmter Gewerbeimmobilienkredite gemäß Z 2 der Anlage zu § 23e (sektoraler Systemrisikopuffer) auf 3,5% dieser Risikopositionen auf konsolidierter und unkonsolidierter Ebene zu erhöhen. Gewerbeimmobilienkredite im Sinne dieser Empfehlung sind inländische Risikopositionen gegenüber den ÖNACE 2025-Sektoren „F 41 Hochbau“, „F 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe“ und „M 68 Grundstücks- und Wohnungswesen“.