Presseaussendung

47. Sitzung des FMSG

Die 47. Sitzung FMSG fand am 12. Dezember 2025 statt. Schwerpunktthemen waren die Empfehlungen zum Antizyklischen Kapitalpuffer und zum sektoralen Systemrisikopuffer für Gewerbeimmobilienkredite sowie das Arbeitsprogramm für das Jahr 2026.

Aktuelles

Empfehlung für den Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers (FMSG/6/2025)

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), den Systemrisikopuffer gemäß § 23e Bankwesengesetz (BWG) für den gesamten Bankensektor für die Teilrisikoposition bestimmter Gewerbeimmobilienkredite gemäß Z 2 der Anlage zu § 23e (sektoraler Systemrisikopuffer) auf 3,5% dieser Risikopositionen auf konsolidierter und unkonsolidierter Ebene zu erhöhen. Gewerbeimmobilienkredite im Sinne dieser Empfehlung sind inländische Risikopositionen gegenüber den ÖNACE 2025-Sektoren „F 41 Hochbau“, „F 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe“ und „M 68 Grundstücks- und Wohnungswesen“.

Aktuelles

Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/5/2025)

Das FMSG empfiehlt der FMA gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Beibehaltung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0% der risikogewichteten Aktiva.