Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/5/2025)

47. Sitzung, 12. Dezember 2025

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Beibehaltung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0% der risikogewichteten Aktiva.

Zum Stichtag 30.9.2025 weisen zwei Indikatoren aus der Dimension Banken auf zyklische Risiken hin, der Kapitalüberschuss und die Qualität des Liquiditätspuffers. Das Bankensystem ist derzeit überdurchschnittlich hoch mit freiem Kapital sowie hochliquiden Assets ausgestattet. Beide Gap-Indikatoren befinden sich zum Stichtag 30.9.2025 unterhalb des Grenzwerts. Ungeachtet des moderaten Wirtschaftswachstums bleibt die Dynamik der Neukreditvergabe seit März 2025 auf einem stabilen Niveau. Angesichts des moderaten Kreditwachstums lässt sich somit aktuell kein akutes zyklisches Risiko ableiten.

Vor dem Hintergrund weiterhin hoher Insolvenzquoten, trüber wirtschaftlicher Erwartungen und geopolitischer Unsicherheiten sind allerdings weitere Risikovorsorgen durch die Kreditinstitute angebracht.

Das Dashboard der Indikatoren zu systemischen Risiken wird in einer interaktiven Version auch auf der Website der OeNB veröffentlicht.