Risikohinweise und Empfehlungen 2016

Das Finanzmarktstabilitätsgremium kann gemäß §13a Abs 4 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) beschließen, Empfehlungen an die FMA und Risikohinweise zu veröffentlichen.
Die Empfehlungen sind chronologisch geordnet. Es gilt jeweils die aktuellste Empfehlung zu einem Instrument.