Presseaussendung zur 10. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

1. Dezember 2016

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 10. Sitzung am 1. Dezember 2016 die jährliche Evaluierung der makroprudenziellen Zwischenziele durchgeführt und Kriterien für die nachhaltige Immobilienfinanzierung vor dem Hintergrund einer Warnung des Europäischen Rats für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) diskutiert. Die Empfehlung zur Höhe des Antizyklischen Kapitalpuffers wurde für das 2. Quartal 2017 bei 0% der risikogewichteten Aktiva belassen.

Erreichung der makroprudenziellen Ziele durch makroprudenzielle Maßnahmen gewährleistet

Im Rahmen seiner makroprudenziellen Strategie hat das FMSG in seiner 6. Sitzung Zwischenziele für die makroprudenzielle Aufsicht definiert. In der in der Strategie festgehaltenen jährlichen Evaluierung der Zwischenziele sowie der Effektivität der gesetzten Maßnahmen  ist das Gremium zum Schluss gekommen, dass keine Änderung der Zwischenziele notwendig ist und die bisherigen Maßnahmen zur Erreichung eben dieser beitragen. Beispielhaft können die Verhängung des Systemrisikopuffers und des Systemrelevante Institute-Puffers sowie die aktuellen Arbeiten rund um mögliche Systemrisiken aus der Immobilienfinanzierung angeführt werden.

Makroprudenzielle Maßnahmen sind angesichts der Immobilienrisiken in Österreich  adäquat

Der ESRB hat am 28. November dieses Jahres eine Warnung zu mittelfristigen Risiken des Wohnimmobilienmarkts in Österreich und weiteren sieben EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht1. Der ESRB sieht Verwundbarkeiten vor allem aufgrund von starken Anstiegen bei den Immobilienpreisen, robustem Immobilienkreditwachstum sowie dem Risiko der Verschlechterung von Kreditvergabestandards, während er dem Bankensektor ausreichende Risikotragfähigkeit bescheinigt. Der Finanzminister hat eine mit der Oesterreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht akkordierte Stellungnahme zur Warnung des ESRB veröffentlicht.

Das FMSG teilt die Einschätzung des ESRB nicht uneingeschränkt und erachtet die jüngst gesetzten Maßnahmen angesichts des aktuellen Immobilienpreis- und Kreditzyklus als adäquat. Zu den Maßnahmen zählen die Initiative zur präventiven gesetzlichen Verankerung neuer makroprudenzieller Instrumente  im Immobilienbereich2 sowie die Kommunikation zu den Kriterien für eine nachhaltige Immobilienkreditvergabe3. Der ESRB vernachlässigt in seiner Analyse entscheidende Faktoren, wie die im Euroraum-Vergleich geringe Hypothekarkreditverschuldung in Relation zum Bruttoinlandsprodukt und in Relation zur Kapitalausstattung der Banken, geringe Ausfalls- und Verlustquoten, sowie die relativ große Bedeutung von sozialem Wohnbau und Miete (vor allem in Wien).

FMSG weist auf Zinsänderungsrisiken für Kreditnehmer hin

Das Gremium hat festgestellt, dass variabel verzinste Kredite bei der Kreditaufnahme eine hohe Bedeutung haben, auch wenn deren Anteil seit Mitte 2014 kontinuierlich zurückgeht. Angesichts des derzeit herrschenden Niedrigzinsumfeldes weist das Gremium darauf hin, dass Kreditnehmer bei Aufnahme eines variabel verzinsten Kredits sicherstellen sollten, dass die Bedienbarkeit des Kredits auch bei möglichen Erhöhungen des Zinsniveaus gewährleistet ist.

Keine Veränderung beim Antizyklischen Kapitalpuffer

Das FMSG empfiehlt der FMA, den AZKP in Höhe von 0% der risikogewichteten Aktiva ab dem 1. April 2017 beizubehalten.

Informationen zum FMSG

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.
 

1 http://www.esrb.europa.eu/mppa/warnings/html/index.en.html
2 https://www.fmsg.at/publikationen/risikohinweise-und-empfehlungen/hinweis-2-2016.html
3 https://www.fmsg.at/publikationen/presseaussendungen/neunte-sitzung.html