Presseaussendung zur 25. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 25. Sitzung am 15. September 2020 die Diskussion der Auswirkungen der mit Covid-19 verbundenen Maßnahmen auf die Finanzmarktstabilität in Österreich fortgesetzt. In seiner tourlichen Analyse Alternativer Investmentfonds (AIF) konnte das Gremium keine maßgeblichen Systemrisiken aus deren Hebelfinanzierungen für das österreichische Finanzsystem feststellen. Das FMSG empfiehlt weiterhin, den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0 % zu belassen.

Stabilität des österreichischen Bankensystems angesichts der Covid-19 Pandemie

Das FMSG beobachtet die Effekte der staatlichen Sonderregelungen im Zusammenhang mit Covid-19 genau. Das Gremium schätzt den österreichischen Bankensektors auch angesichts der Covid-19 Pandemie als stabil ein. Mit 19 Mrd EUR an makroprudenziellen Kapitalpuffern, die in einer Krise zur Risikoabsorption verwendet werden können, sind Österreichs Banken auf mögliche Schocks gut vorbereitet und können die Realwirtschaft weiterhin mit Krediten zu international kompetitiven Konditionen versorgen. Während die gesamtwirtschaftlichen Effekte derzeit schwer abschätzbar sind, sieht das Gremium eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass es im Herbst zu Klippeneffekten im Sinne hoher plötzlich auftretender Belastungen für den Bankensektor kommt. Die Banken können die aufgrund der Zentralbankoperationen derzeit relativ günstigen Konditionen für die Emissionen von Fremd- und Eigenkapitalinstrumenten nutzen, um ihre Risikotragfähigkeit weiter zu stärken. Um für die Herausforderungen bei der Rücknahme der außergewöhnlichen Maßnahmen der Geld- und Fiskalpolitik gewappnet zu sein, wird den Banken zudem empfohlen, frühzeitig Kreditrisikovorsorgen bei drohender Verschlechterung der Kreditqualität zu bilden und die Transparenz der Bilanzen für Investoren und Öffentlichkeit aufrecht zu erhalten. Die Intensivierung des Monitorings der wesentlichen Entwicklungen bei den österreichischen Banken hat sich auch im Zuge der Covid-19 bewährt. Damit haben die aufsichtlichen Institutionen die Möglichkeit, schnell und faktenbasiert auf adverse Entwicklungen auf Systemebene zu reagieren.

Beschränkung von Gewinnausschüttungen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit

Ein zentrales Element zur Sicherstellung der Widerstandsfähigkeit sind gute Kapitalausstattungen. Dazu hat das Gremium im Zuge der 24. FMSG-Sitzung eine entsprechende Empfehlung zu den Kapitalpuffern an die FMA gerichtet, die auch auf der Homepage veröffentlicht wurde (FMSG/3/2020). Zudem schließt sich das Gremium den Empfehlungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB), der Europäischen Zentralbank (EZB)1, der Europäischen Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht (EIOPA) und der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) an, auf Dividendenzahlungen, Aktienrückkäufe und Boni-Zahlungen an das Top-Management durch Banken und Versicherungen zumindest bis zum 1. Jänner 2021 zu verzichten, um die Fähigkeit des Finanzsektors zu erhöhen, die erhöhten Risikokosten aus der Covid 19-Pandemie zu tragen.

Analyse Alternativer Investmentfonds (AIF)

Das FMSG hat seine jährliche Analyse zu Alternativen Investmentfonds (AIF) abgeschlossen. Dabei konnte es aus der Hebelfinanzierung der AIF keine maßgeblichen Systemrisiken im Finanzsystem oder wesentliche Risiken von Marktstörungen in einzelnen oder mehreren Marktsegmenten sowie für das langfristige Wirtschaftswachstum feststellen.

Empfehlung zum Antizyklischen Kapitalpuffer

Das Kreditwachstum in Österreich an inländische Kreditnehmer ist weiterhin als nicht exzessiv einzustufen. Daher hat sich das FMSG dazu entschlossen, die Empfehlung eines AZKP in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva – gültig ab dem 1. Jänner 2021 (FMSG/4/2020) – an die FMA beizubehalten.

Informationen zum FMSG

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.
 

Fassung vom 28.7.2020