Empfehlung für den Einsatz des Systemrelevante Institute-Puffers (FMSG/5/2017)

14. Sitzung, 29. November 2017

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 14. Sitzung am 29. November 2017 den Systemrelevante Institute-Puffer (OSII-Puffer) evaluiert.

Systemrelevante Institute können ein Risiko für das gesamte Finanzsystem eines Landes darstellen. Die systemische Relevanz und Antizipation von möglichen staatlichen Hilfsmaßnahmen im Krisenfall können zu Moral Hazard führen und die Refinanzierungskosten dieser Banken reduzieren. Der Puffer für systemrelevante Institute reduziert die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls und kompensiert damit (teilweise) die höheren sozialen Kosten, welche von einer Fehlfunktion oder einem Scheitern eines Kreditinstituts ausgehen (§ 23c BWG). Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) im Rahmen des Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG) wurde auch bereits ein Beitrag zur Adressierung dieser Risiken geleistet, da ein Marktaustritt von Banken zu geringeren sozialen Kosten ermöglicht wird.

Die EBA-Leitlinie (EBA/GL/2014/10) gibt zehn Indikatoren vor, welche zur Identifizierung von Systemrelevanten Instituten (OSIIs) zu berücksichtigen sind. Diese basieren auf jenen vier Kategorien, welche sowohl gem. Art. 131 CRD (Richtlinie 2013/36/EU) als auch bereits im Rahmenwerk von Basel (BCBS) vorgeschlagen werden:

  • Größe,
  • Relevanz für die Wirtschaft der Union oder des betreffenden Mitgliedstaats,
  • Bedeutung der grenzüberschreitenden Tätigkeiten,
  • Verflechtungen des Instituts oder der Gruppe mit dem Finanzsystem.

Die EBA-Leitlinie sieht vor, dass systemrelevante Institute anhand von Scores ermittelt werden, wobei der Gesamtscore je Bankensektor eines Mitgliedstaats 10.000 Punkte beträgt. Für die österreichischen Institute ergeben sich folgende Scores und Pufferhöhen:

Überblick identifizierte Institute
  Systemrelevante Institute Puffer (O-SII Puffer)
  Score 2017 Pufferhöhe  
    1.1.2018 1.1.2019
    in % der risikogewichteten Aktiva
Erste Group Bank 2.231 1 2
Raiffeisen Bank International 1.795 1 2
UniCredit Bank Austria* 1.223 1 2
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich 466 0,5 1
BAWAG P.S.K. 421 0,5 1
Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien 325 0,5 1
 


Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23c Abs 1 Bankwesengesetz die Festlegung des Systemrelevante Institute-Puffers in diesen Höhen. Die Pufferhöhen sind dabei unverändert zu jenen gemäß FMSG-Empfehlung 2/2015. Von Systemrisikopuffer und Systemrelevante Institute-Puffer kommt der jeweils höhere zur Anwendung (Empfehlung FMSG/4/2017).