Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/4/2021)

29. Sitzung, 15. September 2021

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Festlegung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva. Diese Entscheidung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

Die Entwicklungen des Hauptindikators (Kredit-BIP-Lücke) sowie der zusätzlichen Indikatoren weisen nach wie vor eine negative Tendenz auf. So besteht seit dem zweiten Quartal 2020 eine (positive) Kredit-BIP-Lücke von mehr als 2 % und würde daher einen AZKP indizieren. Gemäß rezenten Daten hat sich diese Lücke von 5,6 % (Daten aus dem vierten Quartal 2020) auf 7,7 % (Daten vom ersten Quartal 2021) weiter vergrößert. Darüber hinaus ist der zusätzliche Indikator (Kennzahl basierend auf der Aggregation von Indikatoren bzgl. Fehlbepreisung im Finanzsystem, Fehlbepreisung von Risiken, Solidität der Bankbilanzen, Kreditentwicklung, Entwicklung von Immobilienpreisen und dem Leistungsbilanzsaldo) auf einen historisch niedrigen Wert gesunken und weist damit auf hohe Fehlbepreisungen im Finanzmarkt, eine ausgeprägte Risikoneigung der Banken und eine hohe Überbewertung von Immobilienpreisen hin. Insbesondere die Risikogewichte von hypothekarisch besicherten Krediten und Unternehmenskrediten sind auf einem historisch sehr niedrigen Niveau, auch wenn sie zuletzt wieder angestiegen sind. Hinsichtlich Insolvenzen ist durch staatliche Interventionen und Unterstützungsmaßnahmen eine deutlich Reduktion gegenüber 2019 (prä-COVID) erkennbar. Mit dem Auslaufen der Unterstützungsmaßnahmen könnten jedoch wieder vermehrt Insolvenzen auftreten.

Nach Baba et al. (2020), Drehmann et al. (2011) und Drehmann et al. (2014) besteht keine Mechanik in der Setzung eines AZKP und der Identifikation einer Kredit-BIP-Lücke, insbesondere wenn die Lücke durch einen negativen Konjunkturzyklus ausgelöst wird. Das BIP-Wachstum ist auf Jahressicht vom ersten Quartal 2020 auf das erste Quartal 2021 um 5,5 % eingebrochen. Daher empfiehlt das Gremium, vorläufig einen AZKP in Höhe von 0 % festzulegen. Das Gremium weist allerdings darauf hin, dass das Kreditwachstum im Vergleich zum BIP-Wachstum weiterhin zu hoch ist.

Für die weitere Beurteilung der Notwendigkeit, einen höheren AZKP zu empfehlen, ist wesentlich, ob im Zuge der wirtschaftlichen Erholung eine nachhaltige Verbesserung der für den AZKP relevanten Indikatoren eintritt. Hinsichtlich der unter Beobachtung stehenden Indikatoren sind besonders die Kreditdynamik und die Risikoneigung der Banken, die Entwicklung der Verschuldung von Haushalten und Unternehmen sowie die Unsicherheiten über die wirtschaftliche Entwicklung hervorzuheben.