Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/2/2020)

24. Sitzung, 15. Juni 2020

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Festlegung eines Antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva. Der Puffer soll mit 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Im aktuellen makroökonomischen Umfeld ist eine zyklische Überhitzung nicht zu erwarten. Zudem ist in technischer Hinsicht der Hauptindikator, in den das Kreditvolumen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt eingeht, negativ.