Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/3/2022)

32. Sitzung, 16. Mai 2022

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Festlegung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0% der risikogewichteten Aktiva. Diese Entscheidung tritt mit 1. Oktober 2022 in Kraft.

Der Indikator zur Kredit-BIP-Lücke ist im vierten Quartal 2021 auf 2,6%-Punkte gestiegen, zudem wurde durch Datenrevisionen die Lücke vom dritten Quartal auf 2,5%-Punkte korrigiert. Damit wäre aufgrund der Kredit-BIP-Lücke eine Aktivierung des AZKP erforderlich (Schwellenwert liegt bei 2%-Punkten).

Des Weiteren weisen zusätzliche Indikatoren bzgl. Fehlbepreisung von Risiken, Solidität der Bankbilanzen, Kreditentwicklung und Entwicklung von Immobilienpreisen auf deutlich erhöhte zyklische Risiken im Finanzsystem hin. Insbesondere die Risikogewichte von hypothekarisch besicherten Krediten und Unternehmenskrediten sind auf historisch betrachtet vergleichsweise sehr niedrigem Niveau. Zudem haben sich der Fundamentalpreisindikator für Wohnimmobilien und der Preis-Miet-Index weiter verschlechtert und befinden sich auf Höchstständen. Besonders hervorzuheben ist auch die Kreditentwicklung, da auf Jahressicht Wohnbaukredite und Unternehmenskredite stark gewachsen sind und damit ein sehr starkes Kreditwachstum belegen.

Es besteht jedoch kein Automatismus in der Setzung eines AZKP, insbesondere dann nicht, wenn die Kredit-BIP-Lücke auf einen negativen Konjunkturzyklus zurückzuführen ist1. Das BIP ist nach einem starken Rückgang im Jahr 2020 vom vierten Quartal 2020 auf das vierte Quartal 2021 auf Jahressicht um 6,3% gewachsen. Der Ausblick ist jedoch mit erhöhten Risiken behaftet. Daher empfiehlt das Gremium, vorläufig und trotz der identifizierten Risiken aus den weiteren Indikatoren, einen AZKP in Höhe von 0% festzulegen. Mit dieser Empfehlung wird auch berücksichtigt, dass die kreditnehmerbezogenen Maßnahmen bei Wohnimmobilienkrediten das Kreditwachstum dämpfen werden.

Es gibt Indikationen, dass das hohe Kreditwachstum temporär ist, da Unternehmen aufgrund des Kriegs in der Ukraine höheren Liquiditätsbedarf haben, sich die guten Refinanzierungsbedingungen vor allfälliger Zinsanhebung sichern möchten und kurzfristige Kredite zur Füllung der Lager benötigen.

Das Gremium weist allerdings darauf hin, dass das Kreditwachstum im Vergleich zum BIP-Wachstum weiterhin deutlich zu hoch ist und gegebenenfalls ein verkürzter Implementierungszeitraum für den AZKP vorgesehen werden kann. Falls das Kreditwachstum auf dem aktuellen Niveau stagniert oder sogar ansteigt, ist die Aktivierung eines AZKP geboten.
 

1 Baba et al. (2020), Drehmann et al. (2011) und Drehmann et al. (2014).