Empfehlung für den Einsatz des Antizyklischen Kapitalpuffers (FMSG/4/2022)

33. Sitzung, 12. September 2022

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs 1 Bankwesengesetz die Beibehaltung eines Antizyklischen Kapitalpuffers (AZKP) in Höhe von 0 % der risikogewichteten Aktiva. Diese Entscheidung ist bis auf weiteres im Zusammenhang mit der wirksamen Einführung von kreditnehmer:innenbezogenen Maßnahmen zu betrachten.

Der Indikator zur Kredit-BIP-Lücke ist im ersten Quartal 2022 aufgrund des außergewöhnlich hohen BIP-Wachstums auf 0,3 %-Punkte gefallen und liegt somit unter der kritischen Schwelle von 2 %-Punkten.

Ungeachtet dessen weisen zusätzliche Indikatoren bzgl. Fehlbepreisung von Risiken, Solidität der Bankbilanzen, Kreditentwicklung und Entwicklung von Immobilienpreisen trotz eines leichten Rückgangs nach wie vor auf deutlich erhöhte zyklische Risiken im Finanzsystem hin. Insbesondere die Risikogewichte von hypothekarisch besicherten Krediten und Unternehmenskrediten sind auf historisch betrachtet vergleichsweise sehr niedrigem Niveau. Des Weiteren haben sich der Fundamentalpreisindikator für Wohnimmobilien und der Preis-Miet-Index weiter verschlechtert und befinden sich auf Höchstständen. Besonders hervorzuheben ist auch die Kreditentwicklung, da auf Jahressicht Wohnbaukredite und Unternehmenskredite stark gewachsen sind und damit ein anhaltend starkes Kreditwachstum belegen.

Gleichzeitig ist auch das nominale BIP nach einem starken Rückgang im Jahr 2020 vom ersten Quartal 2021 auf das erste Quartal 2022 auf Jahressicht um außergewöhnliche 10,4 % gewachsen. Der Ausblick ist jedoch mit erhöhten Risiken behaftet. Daher empfiehlt das Gremium, vorläufig und trotz der identifizierten Risiken aus den weiteren Indikatoren, einen AZKP in Höhe von 0 %-Punkten festzulegen. Mit dieser Empfehlung wird auch berücksichtigt, dass eine erste Evaluierung der Wirkung der beschlossenen kreditnehmer:innenbezogenen Maßnahmen bei Wohnimmobilienkrediten auf das Kreditwachstum im Dezember 2022 durchgeführt werden kann.

Das Gremium weist allerdings darauf hin, dass das Kreditwachstum weiterhin deutlich zu hoch ist.

Für die weitere Beurteilung der Notwendigkeit, einen höheren AZKP zu empfehlen, ist daher wesentlich, ob sich die Verbesserung der für den AZKP relevanten Indikatoren nachhaltig fortsetzt. Des Weiteren wird die Wirksamkeit der kreditnehmer:innenbezogenen Maßnahmen bei Wohnimmobilienkrediten zur Reduktion der Risiken aus dem Kreditzyklus zur Beurteilung der Notwendigkeit eines AZKP berücksichtigt.

Zur Beurteilung werden damit neben der Kredit-BIP-Lücke die oben genannten Indikatoren gleichermaßen herangezogen, da trotz fehlender Kredit-BIP-Lücke Risiken aus dem Kreditzyklus bestehen können.